Rechtsprechung
BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anrechnung der Zeiten der Beurlaubung eines ehemaligen Soldaten auf die Versorgungsleistungen aus Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen; Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Ausgestaltung von Besoldungsbestandteilen und anderen ...
- rewis.io
Kürzung von Übergangsgebührnissen um Zeiten der Beurlaubung und hauptberuflichen Tätigkeit bei einer bundeswehrnahen GmbH
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Zeiten der Beurlaubung eines ehemaligen Soldaten auf die Versorgungsleistungen aus Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen; Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Ausgestaltung von Besoldungsbestandteilen und anderen ...
- rechtsportal.de
Anrechnung der Zeiten der Beurlaubung eines ehemaligen Soldaten auf die Versorgungsleistungen aus Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen; Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Ausgestaltung von Besoldungsbestandteilen und anderen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.01.2015 - M 21 K 12.5513
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 14 B 16.2258
- BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 ). - BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Denn bei der Prüfung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, ist von dem materiell-rechtlichen Standpunkt des iudex a quo auszugehen (BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ). - BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufzeigt, die im konkreten Einzelfall entscheidungserheblich ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9). - BVerwG, 03.11.1992 - 2 B 172.92
Differenzierung zwischen Soldaten auf Zeit, die zur Durchführung eines Studiums …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Der Spielraum für eine auf behördlicher Entscheidung nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 SVG beruhende Differenzierung reicht jedenfalls nicht weiter (vgl. zur Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG auf die durch § 13b SVG statuierten Differenzierungen bereits BVerwG, Beschluss vom 3. November 1992 - 2 B 172.92 - juris Rn. 5). - VGH Hessen, 30.11.1999 - 2 UE 3635/96
Kürzung der Versorgungsbezüge bei Soldaten auf Zeit nach SVG § 13b
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 2 B 28.17
Dabei kann offen bleiben, ob die in § 13b Abs. 2 Nr. 1 SVG enthaltene Entscheidungsermächtigung zugunsten des Dienstherrn mit dem Gesetzesvorbehalt im Versorgungsrecht der Soldaten (§ 1a Abs. 1 SVG) vereinbar ist (vgl. zum anspruchserweiternden Charakter der ministeriellen Entscheidung zu § 13b Abs. 2 Nr. 1 SVG auch VGH Kassel, Urteil vom 30. November 1999 - 2 UE 3635/96 - juris Rn. 16).